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Deutschland
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Erhöhung Gebührensatz ab 01. Januar 2025
für Privat Krankenversicherte
Sehr geehrte Patienten! Seit 1988 wurde der Punktwert der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) nicht an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst.
Im Gegensatz dazu gleichen die gesetzlichen Versicherungen diesen durch eine jährliche Erhöhung des Punktwertes aus.
Um Leistungen wirtschaftlich erbringen zu können, sind Faktorerhöhungen nach § 5 GOZ teilweise notwendig.
Hiermit informieren wir Sie, dass wir ab dem 01. Januar 2025 die Vergütung vereinzelter Leistungen über den bisher maximalen 3,5-fachen Satz durch Steigerung des
Gebührensatzes angleichen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Liebe PatientInnen, Ihre Stimme zählt und hat Gewicht! Die von der Politik geschaffenen Rahmenbedingungen wie Budgetierung, unsinnige bürokratische Vorgaben sowie
zusätzlicher Personalmangel, erschweren unsere zahnärztliche Tätigkeit massiv. Sie können Ihren Beitrag zum Erhalt der zahnärtzlichen Versorgung leisten. Kontaktieren Sie Ihre örtlichen
Abgeordneten im Landtag und im Bundestag und unterstützen Sie die Forderungen der Zahnärzteschaft für eine bessere Patientenversorgung.